Allgemeine Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der DUSCH Industrieverwertung

  1. Mit der Teilnahme an der Versteigerung/Verkauf erkennen der Bieter und der Käufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen an. Die nachfolgenden Klauseln gelten auch für den freihändigen Verkauf.
  2. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung/Verkauf befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Der Käufer erwirbt oder ersteigert gebrauchte oder bewegliche Objekte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Technische Daten, Kilometerstände (Laufleistung Fahrzeuge), Betriebsstunden, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. 
  3. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen. 
  4. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen.
  5. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers. 
  6. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 15 % sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  7. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt. 
  8. Die Zahlung der Gesamtforderung muss umgehend bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. 
  9. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung - bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift - auf den Käufer über. Ist der Erwerber bereits im Besitz der gekauften Gegenstände oder erlangt er diesen – aus welchen Grund auch immer – bereits vor vollständiger Zahlung, bleibt es gleichwohl bei dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt. 
  10. Die Abholung der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Die Abholung muss zu den bei der Versteigerung/Verkauf angegebenen Terminen erfolgen. Bei der Abholung sind die Anweisungen unserer Mitarbeiter maßgebend. Für die verspätete Abholung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € pro Tag erhoben. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung keine Abholung, ist der Auktionator ohne weitere Aufforderung berechtigt, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Die dadurch anfallenden Kosten und ein evtl. Mindererlös gehen zu Lasten des Ersterwerbers. 
  11. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt. 
  12. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.
  13. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.
  14. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
  15. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
  16. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
  17. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) hingewiesen wird.
  18. Jeder Bieter erhält gegen Vorlage seines Personalausweises eine Bieterkarte und hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter.
  19. Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. Unser Haus ist nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen.
  20. Bei Versteigerungen/Verkäufen tritt die Dusch Industrieverwertung ausschließlich als Mittler/Makler auf. Eine Haftung der Dusch Industrieverwertung ist ausgeschlossen.
  21. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Alzey. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  22. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.